Anmeldung
Wenn Sie Ihr Kind nach der Unterrichtszeit in unserem Hort betreut wissen wollen, ist es erforderlich, möglichst vor Schulbeginn einen Hortvertrag abzuschließen.
Die Verträge werden in der Regel beim Vorschultag ausgegeben.
Als erstes müssen Sie dann Ihren Rechtsanspruch klären. Dies können Sie meist bequem im Internet erledigen. Zuständig ist jeweils Ihr Landkreis.
Haben Sie den Rechtsanspruchbescheid erhalten, senden Sie diesen zusammen mit einem Einkommensnachweis und dem ausgefüllten doppelten Hortvertrag
an das Erzbischöfliche Ordinariat in Berlin. Von dort erhalten Sie dann ein Exemplar des Vertrages mit der Bestätigung zugesandt.
Eine Übersicht über die einzelnen Schritte von der Anmeldung bis zur Hortbetreuung bietet der "Laufzettel".
Kosten
Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes richten sich sowohl nach der Anzahl der Stunden, die Ihr Kind pro Tag im Hort zubringt, als auch nach Ihrem Einkommen.
Sie liegen für eine zweistündige Betreuung derzeit zwischen 5 und 85 € pro Monat bzw.
bei einer Betreuung ab 5 Stunden zwischen 16 und 250 € pro Monat.
Sonstiges
Um einen reibungslosen Beginn der Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, ist es wichtig,
dass uns zum ersten regulären Schultag die Zettel für Notfallnummern sowie eventuelle
Dauervollmachten vorliegen.